Preise

Ernst Rodin Preis 2024:
Die ÖGKN vergibt alle 2 Jahre den Ernst-Rodin-Preis in der Höhe von € 5000,- für eine hervorragende, international hochrangig publizierte, wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der experimentellen oder klinischen Elektroneurophysiologie.

Kriterien:

  • Es werden ausschließlich Arbeiten aus österreichischen Institutionen bzw. Arbeiten, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler während eines Studienaufenthaltes im Ausland durchgeführt haben, berücksichtigt (Die
    Erstautorin/Der Erstautor soll an einer Österreichischen Institution affiliiert auf der Publikation ausgewiesen werden).
  • Es besteht kein Alterslimit für die Erstautorin/den Erstautor.
  • Die Erstautorin/der Erstautor oder der Senior/korrespondierender Autor muss Mitglied der ÖGKN sein.
  • Die Arbeiten müssen im Zeitraum 01.03.2022 bis 28.2.2024 zur Veröffentlichung akzeptiert werden.
  • Eingereicht werden können nur Original-Arbeiten in Top- oder Standard-Klasse I-Journalen (lt. SCI) mit „peer review System“. Meta-Analysen können gewertet werden, wenn sie methodisch mit einer Originalarbeit vergleichbar sind. Nicht in die Wertung aufgenommen werden ‚Letters‘, ‚Case reports‘, ‚Reviews‘ und ‚Editorials‘, Abstracts, Buchbeiträge, Arbeiten in Supplementbänden und Consensus-Statements.
  • Die eingereichte Arbeit darf zuvor mit keinem anderen Preis prämiert worden sein.
  • Personen, die bereits in der Vergangenheit den Ernst Rodin Preis verliehen bekommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.


Die Bewerberinnen und Bewerber können die notwendigen Unterlagen (Publikation, einen formlosen Antrag, Lebenslauf und die Publikationsliste der letzten 5 Jahre) an das Sekretariat der ÖGKN Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 01.03.2024 einreichen. Die Entscheidung über die Verleihung erfolgt nach Durchlaufen eines Peer-Review-Prozesses mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch ein Gremium, das sich aus dem Vorstand und dem wissenschaftlichen Beirat der ÖGKN zusammensetzt.

 

Hellmuth Petsche Preis 2024:
Die ÖGKN vergibt alle 5 Jahre den Hellmuth Petsche-Preis. Mit diesem Ehrenpreis will sich die Gesellschaft bei Menschen, die sich besonders herausragend um die Entwicklung der Neurophysiologie in Österreich bemüht haben, wertschätzen. 

Im Rahmen der Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung im Oktober 2023 in Graz werden wir diesen Ehrenpreis das erste Mal an zwei hervorragende klinische Neurophysiologen verleihen.

 

Forschungsstipendien

Das Forschungsstipendium der Österreichischen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie dient der Forschungs- und Wissenschaftsförderung auf dem Gebiet der klinischen Elektrophysiologie. Gefördert wird ein thematisch klar abgegrenztes, hinsichtlich der Ziele und der Methodik überzeugend beschriebenes, zeitlich begrenztes Forschungsprojekt auf dem Gebiet der klinischen Elektroneurophysiologie, das erkenntnisorientiert ist und dessen Wert sich in erster Linie aus seiner Bedeutung für die Weiterentwicklung der Wissenschaft definiert.
Das Stipendium für die Dauer von 6-12 Monate in der Höhe von bis zu 30.000€ (aliquote Aufteilung bei kürzeren Aufenthalten) fördert den Aufenthalt und die Durchführung eines wissenschaftlichen Projektes an anderen Institutionen im In- und Ausland für Neurologinnen und Neurologen sowie Neuropädiaterinnen und Neuropädiatern.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben und/oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich tätig gewesen sein. Es besteht kein Alterslimit.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ÖGKN Mitglieder sein.
Es gilt das Verbot der Doppelförderung: Antragstellerinnen und Antragsteller können sich gleichzeitig auch bei anderen Stellen um Mittel für den Forschungssaufenthalt bewerben, allerdings sind sie verpflichtet, der ÖGKN sowohl über Bewerbungen bei weiteren Förderungsinstitutionen als auch über deren Entscheidungen umgehend schriftlich zu informieren.

Notwendige Unterlagen
    •    Formloser Antrag an ÖGKN-Vorstand mit Projekttitel;
    •    Lebenslauf und Publikationsliste der letzten 5 Jahre;
    •    Projektbeschreibung (auf Englisch, mind. 10 000, max. 20 000 Zeichen ohne Leerzeichen, exkl. Literaturverzeichnis und Tabellen): Abstrakt; Stand der Forschung, Ziele des Projekts und Hypothesen, wissenschaftliche Fragestellungen, Beschreibung des zu erwartenden Neuheits- bzw. wissenschaftlichen Innovationsgrades, Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, alle potenziellen ethischen, sicherheitsrelevanten oder regulatorischen Aspekte. Positives Ethikvotum ist zum Zeitpunkt des Antragsstellens nicht verpflichtend, muss jedoch zum Zeitpunkt des Projektantritts vorliegen.
    •    Einladung der gewählten Gast-Forschungsstätte;
    •    Bestätigung über die Anstellung an einer inländischen Institution mit der Zustimmung der Leiterin/des Leiters der Abteilung bzw. des Instituts über die Rückkehrmöglichkeit.

Die Unterlagen können laufend eingereicht werden. Die Bewerberin/der Bewerber werden innerhalb von 2 Monate schriftlich verständigt. Die Abrechnung erfolgt über den Kassier.

Kongressunterstützung

Für junge Ärztinnen und Ärzten mit einem speziellen Interesse im Bereich der klinischen Neurophysiologie vergibt die ÖGKN 5 Stipendien pro Jahr für die Teilnahme an den Kongressen der ÖGKN, DGKN, ECCN/ICCN mit kostenloser Kongressteilnahme und 300€ Unterstützung (bei Kongressen mit Anwesenheit bzw. nur Kongressgebühr bei virtuell abgehaltenen Kongressen). Die Bewerber dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung das Alter von 40 Jahre nicht überschreiten und müssen ÖGKN Mitglieder sein. Die notwendigen Unterlagen reichen Sie bitte an das Sekretariat der ÖGKN spätestens 4 Wochen vor dem Kongress ein. Die Entscheidung trifft der enge Vorstand. Die Bewerberin/der Bewerber werden spätestens 2 Wochen vor dem Kongress über die Entscheidung verständigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kongress (durch Vorlage der Teilnahmebestätigung) über den Kassier.

Notwendige Unterlagen
    •    Formloser Antrag mit Angabe des Kongresses, für den man die Finanzierung beantragt (ÖGKN, DGKN oder ECCN/ICCN);
    •    Lebenslauf und die Publikationsliste;
    •    Kopie des Reisepasses oder eines amtlichen Dokuments;
    •    Eingereichter Abstrakt (der Antragsteller sollte der präsentierende Erstautor sein);
    •    Bestätigung der Kongressorganisation über angenommenen Beitrag (Poster oder Vortrag);
    •    Bestätigung über eine Einzahlung der Kongressgebühren;
    •    Bei Finanzierung durch Dritte (Pharmaindustrie, Drittmittel etc.) genaue Kostenaufstellung der Anteilfinanzierung.

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